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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist ein Begriff aus der häuslichen Pflege. Wenn eine Betreuungskraft aus einem bestimmten Grund verhindert sein sollte und deswegen ihren Aufgaben in der Pflege nicht mehr nachkommen kann, kann eine Ersatzkraft beantragt werden, die dann diese Aufgaben übernimmt. Die Verhinderungspflege kann jedoch nur dann beantragt werden, wenn eine häusliche Pflege länger als sechs Monate andauert. Die Verhinderungspflege wird dabei maximal für eine Dauer von vier Wochen gewährt. Eine Verhinderungspflege ist vor allem für pflegende Angehörige sinnvoll, da diese normalerweise über einen längeren Zeitraum das Haus nur kurz verlassen können, weil sie sich sonst intensiv um die Betreuung und Pflege eines hilfsbedürftigen Familienmitgliedes kümmern. Es ist also auch für die Gesundheit der pflegenden Angehörigen ungemein wichtig, sich ab und zu eine Auszeit zu gönnen und da ist es ein beruhigendes Gefühl, auf die Verhinderungspflege zurückgreifen zu können. Eine Verhinderungspflege übernehmen auch immer mehr Pflegekräfte aus Polen. Die polnischen Pflegekräfte, oder osteuropäischen Pflegekräfte, werden häufig durch Agenturen vermittelt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Beantragung und Abwicklung einer Verhinderungspflege

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