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Pflegedienst aus Polen

Nicht nur wer nah der polnischen Grenze wohnt kann einen Pflegedienst aus Polen beauftragen. Die Freizügigkeit macht es möglich, dass ein Pflegedienst aus Polen seine Dienste ganz legal in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anbieten kann. Da die Kosten für einen Pflegedienst aus Polen in vielen Bereichen niedriger liegen als bei einem deutschen Pflegedienst, entscheiden sich viele Menschen dazu, über eine Vermittlungsagentur einen Pflegedienst aus Polen zu beauftragen.

Sprachkenntnisse, Legalität und Ausbildung

Viele Menschen haben Sorge, dass sie bei der Beauftragung eines Pflegedienstes aus Polen auf sprachliche Schwierigkeiten stoßen, dass sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen oder dass die Ausbildung der Pflegekräfte nicht der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Diese Sorge ist nicht völlig unbegründet, denn wer auf eigene Faust durch eine Zeitungsanzeige einen Pflegedienst aus Polen beauftragt, kann enttäuscht werden oder sogar rechtliche Probleme bekommen. Sicher dagegen ist der Weg über eine Vermittlungsagentur, die sich mit dem Pflegedienst aus Polen auskennt und bei der Vermittlung behilflich ist. Hier können die zu pflegende Person oder ihre Angehörigen sicher sein, dass vom Pflegedienst aus Polen nur Mitarbeiter entsandt werden, die der deutschen Sprache mächtig sind, die eine entsprechende Ausbildung haben und über die Erlaubnis verfügen, in Deutschland in der Pflege legal tätig zu werden.

Pflegekraft oder Haushaltshilfe

Für Pflegekräfte gilt seit dem Jahr 2010 in Deutschland ein Mindestlohn, an den sich auch der Pflegedienst aus Polen halten muss. Wenn ein Pflegedienst aus Polen Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, die in der Grundpflege arbeiten, dann müssen diese Pflegekräfte den deutschen Mindestlohn erhalten. Anders sieht es bei Haushaltshilfen aus, hier gibt es zurzeit keinen Mindestlohn. Oft ist es also günstiger, über den Pflegedienst aus Polen eine Haushaltshilfe zu bestellen. Die Haushaltshilfe darf neben den täglich anfallenden Aufgaben im Haushalt auch einige Aufgaben übernehmen, die es der zu pflegenden Person erlaubt, einen Pflegedienst nur zeitweise zu beauftragen. Eine Haushaltshilfe kann beim An- und Auskleiden helfen, sie darf bei der täglichen Körperhygiene behilflich sein oder Spaziergänge im Rollstuhl begleiten. Für viele Familien ist es daher die beste Lösung, einen Pflegedienst aus Polen zu beauftragen und nur ergänzend einen deutschen Pflegedienst mit den rein pflegerischen Aufgaben zu betrauen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ist es oft ausreichend, wenn dann ergänzend zur Haushaltshilfe ein Pfleger ein oder zweimal pro Woche ins Haus kommt.

Dienstleistungsvertrag mit Hilfe einer Vermittlungsagentur

Um sicher zu sein, dass man in Deutschland vor dem Gesetz nicht als Arbeitgeber gilt und verpflichtet ist, hohe Sozialabgaben zu entrichten, ist es ratsam, eine seriöse Vermittlungsagentur einzuschalten, die dabei hilft, einen geeigneten Pflegedienst aus Polen zu beauftragen. Die Vermittlungsagentur wird nicht nur auf die Qualität des Pflegedienstes aus Polen achten, sondern auch darauf, dass ein legaler Dienstleistungsvertrag zustande kommt.

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