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Pflegehelfer

Pflegehelfer auf einen Blick

Ohne die vielen Pflegehelfer, die sich täglich um die Versorgung und Pflege von älteren, kranken und pflegebedürftigen Menschen kümmern, könnte die Pflege hierzulande kaum aufrecht erhalten werden. Pflegehelfer sind keine ausgebildeten Alten- oder Krankenpfleger, das heißt, sie dürfen keinerlei medizinische Versorgung übernehmen. Dafür übernehmen Sie alle anderen Aufgaben, die bei der Betreuung und Pflege von Alten und Kranken notwendig sind.

Pflegehelfer und Ihre Aufgaben

Pflegehelfer übernehmen viele Aufgaben bei der Betreuung von älteren und pflegebedürftigen Personen. Dazu gehört morgens die Hilfe beim Aufstehen, Waschen oder Anziehen, bei der Zubereitung des Frühstücks oder auch beim Essen. Darüber hinaus übernehmen sie auch den Haushalt; sie gehen einkaufen, kochen, putzen, bügeln und waschen. Doch auch die gemeinsame Freizeitgestaltung gehört zu den Aufgaben der Pflegehelfer. Sie begleiten auf Spaziergängen oder zum Arzt und übernehmen Botengänge. Pflegehelfer, die im Rahmen einer häuslichen 24 Stunden Pflege angestellt sind, wohnen mit im Haus der zu pflegenden Person und können so jederzeit für eine optimale Betreuung sorgen. Sie kommen meist aus unseren osteuropäischen Nachbarländern wie Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Rumänien, Bulgarien oder den baltischen Staaten Estland, Lettland oder Litauen, da es viel zu wenige einheimische Kräfte gibt, die diese anspruchsvolle, oft körperlich anstrengende und nicht gut bezahlte Arbeit übernehmen wollen.

Pflegehelfer – Zusammenfassung

Pflegehelfer übernehmen also all die Aufgaben, die in anderen Fällen die pflegenden Angehörigen übernehmen, das heißt Hilfe beim Anziehen, bei Essen, bei der Körperpflege. Darüber hinaus übernehmen sie oft die Versorgung des Haushaltes. Durch den engen Kontakt im Rahmen einer häuslichen 24 Stunden Pflege entwickelt sich oft ein sehr gutes und freundschaftliches Verhältnis zwischen Pflegehelfer und pflegebedürftiger Person. Die einzige Vorbedingung für dieses Modell ist es, das für den Pflegehelfer ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss.

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