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Hilfe durch eine legale Pflegekraft

Eine legale Pflegekraft übernimmt für ältere oder pflegebedürftige Menschen die tägliche häusliche Pflege. Neben pflegerischen Tätigkeiten können auch häusliche Aufgaben durch die legale Pflegekraft verrichtet werden. Eine legale Pflegekraft kann entweder in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten. Auch die Beschäftigung einer legalen Pflegekraft im Rahmen der 24 Stunden Pflege ist möglich.

Legale Pflegekraft aus Osteuropa – Vermittlung und Beschäftigung

Wer eine legale Pflegekraft in Deutschland beschäftigen möchte, muss dabei verschiedene gesetzliche Regelungen beachten. Da die Gesetzeslage sehr umfangreich ist und sich auch in Abständen ändert, ist es ratsam, eine legale Pflegekraft über eine Vermittlungsagentur zu suchen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, sich selber aus Zeitungsanzeigen ein Angebot herauszusuchen, doch kann hier nur schwer geprüft werden, ob es sich dann um eine legale Pflegekraft handelt. Gerade für Menschen, die Sachleistungen aus der Pflegekasse beziehen, ist es besonders wichtig, eine legale Pflegekraft zu beschäftigen. Wer keine Unterstützung aus der Pflegekasse erhält, ist aber trotzdem darauf angewiesen, eine legale Pflegekraft einzustellen, da er sich sonst strafbar machen würde. Um all diese Probleme zu lösen, um finanziell günstige Angebote zu erhalten und um Rechtssicherheit zu haben, ist die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ein sinnvoller Schritt.

Legale Pflegekraft aus Osteuropa – Aufgabengebiet und Mindestlohn

Eine legale Pflegekraft hat ein genau definiertes Aufgabengebiet, das ihrer Ausbildung und ihrem Status als legale Pflegekraft entsprechen sollte. Meistens ist eine legale Pflegekraft aus Osteuropa nicht nur in der Pflege, sondern auch im Haushalt tätig. Wird eine legale Pflegekraft überwiegend in der Grundpflege eingesetzt, dann hat sie seit dem 01.08.2010 Anspruch auf einen Mindestlohn. Es lohnt sich zu prüfen, ob eine legale Pflegekraft benötigt wird oder ob alternativ eine legale Haushaltshilfe die anfallenden Aufgaben übernehmen kann. Diese Entscheidung sollte zusammen mit der Vermittlungsagentur getroffen werden – denn hierbei spielen rechtliche, medizinische und finanzielle Faktoren eine Rolle.

Legale Pflegekraft aus Osteuropa – Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombileistungen

Wer Anspruch auf die Zahlung von Pflegegeld hat, weil er in eine der drei Pflegestufen eingestuft wurde, kann für die häusliche Pflege auch auf eine legale Pflegekraft aus Osteuropa zurückgreifen. Dafür besteht auch die Möglichkeit, eine finanzielle Aufwandsentschädigung in Form von sog. Pflegesachleistungen zu erhalten. Die von den Pflegekassen erstatteten Beträge für Pflegesachleistungen liegen höher, als die Sätze für das ausgezahlte Pflegegeld, da von diesen Geldern Pflegedienste bezahlt werden müssen. Alternativ hat jeder pflegebedürftige Mensch auch die Möglichkeit, sowohl Pflegegeld, als auch Pflegesachleistungen in Form der sog. Kombileistungen zu erhalten. Hier wird ein Teil des Betrages als Pflegegeld und ein weiterer Teil als Pflegesachleistung angerechnet.

Beispiele für die Pflegestufe I

1. Sachleistung: 420 €
2. Pflegegeld: 215 €
3. Kombination aus beiden Leistungen

Beispiel 70% Sachleistungen:

Wenn Sie 70% der Sachleistungen (294,00 EUR) beanspruchen, dann verbleiben 30% für Pflegegeld (64,50 EUR), welches die Kasse direkt auszahlt. Die Gesamtleistung der Pflegekasse liegt dann bei 358,50 EUR.

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