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Betreuung durch ausländische Pflegekräfte

Da die häusliche Pflege von älteren oder hilfsbedürftigen Menschen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, müssen Kinder oder Familienangehörige die Hilfe von Pflegepersonal oder Haushaltshilfen in Anspruch nehmen. Spätestens dann, wenn eine 24 Stunden Betreuung notwendig wird, sind die hohen Kosten für die Pflege durch deutsche Pflegedienste für die meisten Familien in Deutschland nicht mehr zu leisten und sie greifen auf ausländische Pflegekräfte zurück. Obwohl ausländische Pflegekräfte auch in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden können, machen sich Angehörige immer wieder dadurch strafbar, dass sie geltende Gesetze umgehen. Wer legal ausländische Pflegekräfte beschäftigen möchte, der kann sich dabei von einer Vermittlungsagentur beraten lassen. Es gibt viele verschiedene Wege, ausländische Pflegekräfte entweder über eine freiberufliche, selbständige oder unselbständige Tätigkeit einzusetzen. Neben den privaten Vermittlungsagenturen ist auch die Agentur für Arbeit möglicher Ansprechpartner für Familien, pflegebedürftige Personen und ausländische Pflegekräfte, doch sind die bürokratischen Hürden dort sehr hoch.

Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte

Der in Deutschland am 01.08.2010 eingeführte Mindestlohn für Pflegepersonal, das in der Grundpflege beschäftigt ist, gilt auch für ausländische Pflegekräfte. Unternehmen, die ausländische Pflegekräfte nach Deutschland entsenden, müssen den gleichen Mindestlohn entrichten wie deutsche Arbeitgeber. Daher ist diese Form der Entsendung von Pflegepersonal für ausländische Pflegedienste in Deutschland unattraktiv geworden. Es bleibt allerdings die Form der selbständigen Arbeit, bei der keine Mindestlohngrenzen gelten. Schon jetzt arbeiten viele ausländische Pflegekräfte auf freiberuflicher oder selbständiger Basis in der häuslichen Pflege.

Haushaltshilfen und ausländische Pflegekräfte

Was schon lange alltägliche Praxis in Deutschland ist, wurde von der Bundesregierung Ende 2009 auf eine rechtliche Grundlage gestellt: Die Verrichtung von Tätigkeiten in der häuslichen Pflege durch Haushaltshilfen, die bisher nur Pflegekräften vorbehaltenen war. Soweit das Aufgabengebiet, das auch ausländische Pflegekräfte und Haushaltshilfen übernehmen dürfen, nur pflegerische Alltagsleistungen betrifft, sind Arbeiten wie das An- und Auskleiden, Körperhygiene, Fahrten im Rollstuhl oder Einlagen wechseln allen Personen gestattet. Reine medizinische oder pflegerische Tätigkeiten, die mit der Gabe von Medikamenten, der Behandlung von Krankheiten oder ähnlichen Aufgaben verbunden sind, bleiben weiterhin ausschließlich den Mitarbeitern der medizinischen Dienste vorbehalten.

Die Praxis bei der Betreuung durch ausländische Pflegekräfte

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen gibt es in der häuslichen Pflege Erfahrungswerte, auf die Vermittlungsagenturen als erfahrene Dienstleister zurückgreifen können. So ist es für pflegebedürftige Personen im Allgemeinen wünschenswert, wenn sie von Menschen betreut werden, die ihnen vertraut sind. Auch bei der Betreuung durch ausländische Pflegekräfte sollte darauf geachtet werden, dass sich wenn möglich immer dieselben zwei oder drei Mitarbeiter im Wechsel um eine Person kümmern.

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