Altenbetreuerin
Altenbetreuerin auf einen Blick
Die Arbeitsbereiche einer Altenbetreuerin sind vergleichbar mit denen einer Altenpflegerin, allerdings gibt es einen grundlegenden Unterschied: Altenbetreuerin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf und deswegen darf eine Altenbetreuerin die medizinische Versorgung nicht übernehmen. Deshalb arbeiten Altenbetreuerinnen und Altenpflegerinnen oft Hand in Hand bei der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.
Altenbetreuerin und Ihre Aufgaben
Eine Altenbetreuerin kann sowohl in einem Pflegeheim, bei einem ambulanten Pflegedienst oder in der häuslichen Pflege arbeiten. Zu den Aufgaben gehören Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und ganz allgemein die Unterstützung der zu pflegenden Person beim täglichen Leben. Das kann die Begleitung zu einem Arztbesuch sein, gemeinsame Spaziergänge oder Spiele. In Pflegeheimen kommt dieser Aspekt der Seniorenbetreuung wegen Personalknappheit oft zu kurz, aber in der häuslichen Pflege spielt dieser Aspekt eine größere Rolle. In den Fällen, in denen eine Altenbetreuerin in der 24 Stunden Pflege tätig ist und mit im Haus der pflegebedürftigen Person wohnt, übernehmen sie auch die Erledigung des Haushalts, das heißt sie kochen, waschen, putzen und gehen einkaufen. Eine Altenbetreuerin kümmert sich auch oft um Patienten mit Alzheimer oder Demenz, wenn diese ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können und selbst bei einfachen Dingen wie Schuhe binden oder Haare kämmen Unterstützung brauchen. Vor allem bei diesen Patienten macht es Sinn, dass sich zwei Altenbetreuerinnen oder eine Altenbetreuerin und eine Altenpflegerin im Rahmen einer 24 Stunde Pflege abwechseln, damit immer jemand im Haus ist, wenn der Pflegebedürftige Unterstützung braucht, zum Beispiel beim Gang zur Toilette, beim Hände waschen oder essen.
Altenbetreuerin – Zusammenfassung
Eine Altenbetreuerin übernimmt die Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und kümmert sich darüber hinaus noch um möglichst angenehme Gestaltung des Alltags. Dazu können Gespräche gehören, kleine Spaziergänge oder die Begleitung bei einem Besuch im Café, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit. Allerdings darf eine Altenbetreuerin die medizinische Versorgung nicht übernehmen, deshalb arbeiten Sie of eng mit ausgebildeten Altenpflegerinnen oder Altenpflegern zusammen.