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24h Altenbetreuung

Wenn Menschen älter werden, dann haben sie nicht nur ein Bedürfnis nach familiären Bindungen, sondern auch und ganz besonders beschäftigt sie der Wunsch, ihre vertraute Umgebung nicht verlassen und gegen ein Altersheim tauschen zu müssen. Die häusliche Pflege ist aber für Kinder und Angehörige, die selbst arbeiten und ihr eigenes Leben meistern müssen, ohne eine 24h Altenbetreuung nicht zu bewältigen. Erst die 24h Altenbetreuung, aus finanziellen Gründen in Deutschland oft von ausländischen Pflegekräften übernommen, gibt den Familien und ihren pflegebedürftigen Angehörigen die Möglichkeit, das gewohnte Umfeld nicht zu verlassen. Den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu erleben, ist für die meisten älteren Menschen ein großer Wunsch und ein dringendes Bedürfnis.

Für die 24h Altenbetreuung stehen verschiedene Wege zur Verfügung, die von pflegerischen Notwendigkeiten, persönlichen Wünschen und gesetzlichen Vorschriften abhängig sind. Vermittlungsagenturen, die auf die Vermittlung von Pflegekräften und Haushaltshilfen spezialisiert sind, unterstützen pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen bei der Auswahl von geeignetem Pflegepersonal für die 24h Altenbetreuung. Dabei ist die häusliche 24h Altenbetreuung nicht nur aus menschlicher, sondern auch aus finanzieller Sicht oft der bessere Weg. Deutschsprachige Haushalthilfen und Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland, die sich in der 24h Altenbetreuung in Deutschland auskennen, kosten unter Umständen weniger als der Aufenthalt in einem Pflegeheim. Sie wohnen im Haushalt, kennen die Menschen, können eine persönliche Beziehung aufbauen. Neben dem vereinbarten Entgelt erhalten osteuropäische Pflegekräfte bei der 24h Altenbetreuung noch freie Kost und Logis – eine Leistung, die natürlich auf den Lohn angerechnet wird.

Gesetzliche Vorschriften bei der 24h Altenbetreuung

Mitarbeiter, die in Deutschland in der Grundpflege beschäftigt sind, erhalten seit dem 01.08.2010 einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn, der sich in den neuen und alten Bundesländern geringfügig unterscheidet. Dieser Mindestlohn gilt auch für Mitarbeiter, die von ausländischen Firmen nach Deutschland entsandt werden. Die 24h Altenbetreuung ist davon direkt betroffen, denn für die meisten Familien wird so die Beschäftigung einer fest angestellten Pflegekraft finanziell nicht mehr leistbar. Ausweg ist eine selbständige Beschäftigung von ausländischen Pflegkräften.

Oft wird die 24h Altenbetreuung in der Praxis auch von Haushaltshilfen übernommen. Der Realität folgend hat der Gesetzgeber Ende 2009 das festgeschriebene zulässige Aufgabengebiet für Haushaltshilfen in der 24h Altenbetreuung ausgedehnt. Tätigkeiten wie das An- und Auskleiden von hilfsbedürftigen Menschen, Hilfe bei der täglichen Körperhygiene oder das Verlassen des Hauses im Rollstuhl können zukünftig auch legal von Haushaltshilfen ausgeübt werden. Die Verabreichung von Medikamenten, Verbandswechsel oder andere pflegerische Aufgaben müssen dann von sozialen Diensten übernommen werden, die täglich ins Haus kommen.

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