24 Stunden Altenbetreuung
Als Teil des Gesundheits- und Sozialwesens ist die 24 Stunden Altenbetreuung Aufgabe von sozialen Diensten und sollte durch die Beitragszahlungen in die Pflegeversicherung abgegolten sein. Die Praxis sieht allerdings anders aus, denn die wenigsten Menschen möchten ihren Lebensabend in einem Seniorenheim verbringen. Die Alternative, eine 24 Stunden Pflege im häuslichen Bereich, ist jedoch zeit- und kostenintensiv und meistens nur mit viel Einsatz durch eigene Angehörigen zu bewältigen. Die tatsächlichen Kosten für die 24 Stunden Betreuung durch einen deutschen Pflegedienst liegen um ein Vielfaches höher als die festen Sätze, die durch die Pflegekassen übernommen werden. Die Kosten können entweder durch Eigenleistungen oder durch die Beschäftigung von ausländischem Fachpersonal, das für die 24 Stunden Altenbetreuung nach Deutschland kommt, gemindert werden. Viele Familien in Deutschland haben sich über Vermittlungsagenturen bereits Hilfe aus Osteuropa geholt, wo die Löhne und Kosten deutlich unter dem deutschen Niveau liegen.
Da sich die Gesetzeslage in der 24 Stunden Altenbetreuung zum 01.08.2010 geändert hat, sind allerdings neue Regeln zu beachten. Mitarbeiter, die in Deutschland in der Grundpflege tätig sind, haben Anspruch auf einen Mindestlohn. Dabei ist es egal, ob diese Mitarbeiter für die 24 Stunden Altenbetreuung von einem ausländischen Pflegedienst nach Deutschland entsandt wurden, oder ob sie bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt sind. Lediglich selbständig tätige Pflegekräfte müssen sich bei ihren Angeboten für die 24 Stunden Altenbetreuung nicht an Mindestlöhne halten. Auch wenn es vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, kommen die meisten Verträge für die 24 Stunden Altenbetreuung durch ausländische Pflegemitarbeiter über Vermittlungsagenturen zustande. Da das Thema Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der 24 Stunden Altenbetreuung eine große Rolle spielt, ist eine entsprechende Beratung durch eine seriöse Agentur angebracht. Wer in Deutschland Mitarbeiter in der 24 Stunden Altenbetreuung beschäftigt, ohne dass entsprechende rechtliche Bestimmungen eingehalten werden, kann sich strafbar machen. Nicht selten sind es misstrauische Nachbarn, die solche Taten anzeigen.
Haushaltshilfen und 24 Stunden Altenbetreuung
Eine weitere Gesetzesreform, von der die 24 Stunden Altenbetreuung in Deutschland betroffen ist, wurde bereits Ende 2009 beschlossen. Der Realität folgend wurde der Tätigkeitsbereich von Haushaltshilfen, die in der 24 Stunden Altenbetreuung tätig sind, erweitert. Sie dürfen zukünftig ganz legal einen bestimmten Teil der täglich anfallenden pflegerischen Aufgaben übernehmen. Zur 24 Stunden Altenbetreuung durch Haushaltshilfen kann das An- und Auskleiden gehören, die tägliche Körperpflege oder Ausflüge im Rollstuhl. Weiter den medizinischen Diensten vorbehalten sind dagegen Tätigkeiten, die mit Medikamenten, Rehabilitation und ärztlicher Versorgung zu tun haben. So dürfen Haushaltshilfen auch weiterhin keine Verbände wechseln oder Medikamente verabreichen.