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Kosten

Die monatlichen Kosten für eine osteuropäische Haushaltshilfe, Betreuungskraft bzw. Pflegekraft bewegen sich zwischen 1400,- Euro bis zu 2400,- Euro.
Bei einer deutschen Haushaltshilfe oder Pflegekraft liegen die Kosten ca. 2,5 bis 3 mal höher.

Folgende Kriterien sind für die Preisgestaltung relevant:

  • Die Qualifikation der Haushaltshilfe oder Pflegekraft
  • Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
  • das Krankheitsbild
  • Nachtarbeit
  • Pflegestufe
  • helfen Angehörige oder andere Personen bei der Betreuung und Pflege
  • Freizeit-/Ruhemöglichkeiten für die Betreuungskraft
  • sind weitere Personen im Haushalt zu betreuen oder zu pflegen
  • muss die Betreuungskraft einen Führerschein haben
  • Niveau der Sprachkenntnisse

Beispielberechnungen finanzieller Förderungen

Die Zahlen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernimmt die Deutsche Seniorenbetreuung keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der mitgeteilten Informationen.

Steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen

Im Einzelnen können danach folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden:

  • sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. selbständiger Tätigkeit: Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen / Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) bis zu 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro
  • geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen bis zu 2.550 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 510 Euro,

Voraussetzung für die Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung der Rechnung (z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung) durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Die Steuererleichterung steht sowohl den pflegebedürftigen Menschen als auch den Angehörigen zu, unabhängig davon ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht. Für Details sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Förderung Verhinderungspflege

Die Förderung der Verhinderungspflege beträgt insgesamt 1510,- Euro/Jahr (2011) sowie 1550,- Euro/Jahr (2012) und ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt. Mehr dazu hier…

Förderung bei Demenz

Diese erhalten Menschen mit Demenz, geistig Behinderte und psychisch Kranke. Die Sätze liegen bei 100,- bzw. 200,- Euro pro Monat (1200,- / 2400,- Euro pro Jahr). Mehr dazu hier…

*Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:
• Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
• nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.
Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:
• Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
• Tages- und Nachtpflege
• ehrenamtliche Betreuungsdienste
• freiberufliche Betreuungspersonen, wenn sie mit der Pflegekasse einen entsprechenden Versorgungsvertrag haben,
• als Ansparbetrag für die Kurzzeitpflege nach Rücksprache mit der Pflegekasse.

Förderung Pflegegeld

Das Pflegegeld wird gezahlt und bis 2012 stufenweise angehoben, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung von Angehörigen oder einer anderen selbst gewählten Person gepflegt wird. Mehr dazu hier…

Unverbindliches Angebot einholen

Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfragen.

Die Deutsche Seniorenbetreuung ist Ihr professioneller Partner für die legale Vermittlung und zuverlässige Organisation der Pflegeeinsätze von deutschen und osteuropäischen Pflegekräften, Haushaltshilfen, Pflegehilfen und Altenpflegerinnen im Bereich der häuslichen 24 Stunden Betreuung und 24 Stunden Pflege.

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Bericht in der Heilbronner Stimme über die Deutsche Seniorenbetreuung

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DSB auf der Berlinale

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Berlinale 2010

DSB auf der Messe "Die 66" 2010 in München

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Die Deutsche Seniorenbetreuung auf der Messe "Die 66" 2010 in München

DSB auf der Messe "Die 66" 2012

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Von Neckarsulm nach Südwest

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Die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG wurden erhöht. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Formalitäten Sie beachten müssen

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Pflegereform 2008

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Informationen zur Pflegereform

Leben mit Demenz

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Pflegekräfte aus Osteuropa "Rundumversorgung ganz legal"

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Die Deutsche Seniorenbetreuung in der Fachzeitschrift Ökotest

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Interview mit Herrn Jens Meyer, Geschäftsführer der Deutschen Seniorenbetreuung, zur häuslichen Pflege und Betreuung aus Osteuropa.