Fragen und Antworten zur 24 Std. Betreuung und Altenpflege
1. Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege? Eine Betreuungs-/Pflegekraft oder Haushaltshilfe wohnt zusammen mit der zu betreuenden, zu pflegenden Person(en) im Haushalt. 2. Wie sind die Rahmenbedingungen? Die Betreuungs-/Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei. 3. Wie sind die Sprachkenntnisse bei osteuropäischen Betreuungs-/Pflegekräften? Es gibt folgende Einteilungen:
Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch Personal mit anderen Sprachkenntnissen, wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, etc., zur Verfügung. 4. Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungs-/Pflegekräfte? Die Arbeitszeit & Freizeit können Sie individuell mit den Betreuungskräften vereinbaren. Bei entsendetem, angestelltem Personal, gilt das Arbeitszeitgesetz des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird. Dieses gilt auch bei der Variante der Direkteinstellung eines Arbeitnehmers bei Ihnen. Mehr Informationen zum Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Modell finden Sie hier 5. Wie gestalten sich die Kosten und welche Vorteile bieten wir Ihnen? Die monatlichen Kosten für eine osteuropäische (EU) Haushaltshilfe, Betreuungskraft bzw. Pflegekraft aus Litauen, Lettland, Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder Rumänien liegen zwischen 1400,- Euro bis zu 2400,- Euro. Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 65,- Euro für die Anreise und 65,- Euro für die Abreise einer Betreuungskraft. Folgende Kriterien sind für die Preisgestaltung relevant:
____________________________________________________________________ Für ein individuelles & unverbindliches Angebot wählen Sie bitte hier Ihren Ansprechpartner aus. Eine Entscheidung für die Deutsche Seniorenbetreuung bietet Ihnen folgenden Vorteile:
Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz & Niederlassungsfreiheit in der EU) nach dem EU-Recht ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal.
Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und im Rahmen ihrer Firma entsendet werden (Nachweis E101-Entsendeformular bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Entsendeformular) oder als Unternehmer-/in freiberuflich oder gewerblich gemeldet sein Eine weitere Möglichkeit ist die Direkteinstellung einer Betreuungskraft bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen. Sie werden Arbeitgeber mit allen Verpflichtungen und Haftungsrisiken. Bei diesem Modell sind die Kosten jedoch weitaus höher und die Flexibilität ist sehr eingeschränkt. Mehr zu diesem Modell finden Sie hier Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Modell Betreuungskräfte aus den neuen EU-Ländern (z.B.: Litauen, Lettland, Slowakei, Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, etc.), die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind größtenteils illegal in Deutschland. Lassen Sie sich nicht auf unseriöse Angebote ein. Die Deutsche Seniorenbetreuung garantiert Ihnen die zuverlässige Abwicklung und Organisation mit allen notwendigen Nachweisen. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass es in Deutschland derzeit noch keine eindeutige Rechtsprechung für Arbeitsverhältnisse im Bereich der häuslichen 24-Stunden-Betreuung und -Pflege gibt (Stichworte: illegalen Arbeitnehmerüberlassung bei entsendeten, angestellten Betreuungskräften, Problematik der Deklarierung des entsendeten Arbeitnehmers als Arbeitnehmer der Familie und nicht der ausländischen Firma, sowie die Problematik der Scheinselbstständigkeit). Deutschland hat hier leider immer noch die unbefriedigende Situation eines Graubereichs mit einer Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Die deutsche Politik hat es bisher versäumt, eine realitätsnahe und eindeutige, gesetzliche Regelung, für seine pflegebedürftige Bevölkerung, herzustellen. Unser Nachbar Österreich hat bereits rechtliche Rahmenbedingungen für die häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege geschaffen und somit den Veränderungen in der Gesellschaft und der Arbeitswelt Rechnung getragen. Die Deutsche Seniorenbetreuung setzt sich dafür ein, dass dieser Weg auch in Deutschland eingeschlagen wird. Informationen zur rechtlichen Situation und behördlichen Abwicklung der 24 Stunden Pflege bzw. 24 Stunden Betreuung in Österreich finden Sie hier Näheres zu Abwicklung des Meldeverfahrens in der Schweiz finden Sie hier 7. Wann und wie erfolgt die Bezahlung? Die Rechnungsstellung erfolgt nachträglich zum Ende des laufenden Monats und ist per Überweisung oder Abbuchungsauftrag zu zahlen. 8. Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert? Die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert, ist sehr groß, wenn folgende Punkte eingehalten werden:
9. Wie sind die Kündigungsfristen & Vertragslaufzeiten? Eine Kündigung ist jederzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten. Wenn Sie mal keine Betreuungskraft benötigen, dann können Sie den Vertrag auch auf “ruhend” setzen und bei Bedarf wieder aufleben lassen. 10. Warum der Wechsel mit zwei oder mehreren Betreuungs-/Pflegekräften? Beim Wechsel mit mehreren gleichen Personen haben Sie viele Vorteile:
11. Wie findet der Wechsel statt? Die Betreuungskräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn oder dem Flugzeug zu einer größeren Stadt in der Nähe. Hinweis: Falls Ihnen eine Betreuungskraft nach deren Arbeitsantritt nicht zusagt, dann haben Sie bei uns immer die Möglichkeit eines Austauschs des vermittelten Personals. 12. Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es? Sprechen Sie mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus zu klären. Für Deutschland ==> Bei Einstufung in eine Pflegestufe kann eine Geldleistung (siehe hier: Leistungen der Pflegekasse) für so genannte selbst beschaffte Pflegehilfen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es monatliche Zuschüsse von der Pflegekasse für die Betreuung von Alzheimer-/Demenzpatienten (siehe hier), sowie für eine Verhinderungspflege (siehe hier). Für haushaltsnahe Dienstleistungen, Behindertenbetreuung sowie Kinderbetreuung (siehe hier) gibt es des Weiteren steuerliche Erleichterungen, die Sie am besten mit Ihrem Steuerberater besprechen. Bei unseren osteuropäischen Betreuungs-/Pflegekräften empfehlen wir ausdrücklich die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (Stichwort: Kombileistungen – aus Pflegesachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld (Privat-Pflege). Bitte beachten Sie, dass im Vertrag die Person als Auftraggeber eingetragen werden sollte, welche die Leistung steuerlich absetzen möchte. VorabSie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit. 1. Schritt:
2. Schritt:
Sie haben noch weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da! |
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